In Deutschland ist klar geregelt wie die Provision verteilt wird. In der Regel übernehmen Käufer und Verkäufer jeweils die Hälfte.
Diese Vorgehensweise ist in Wismar Schwerin und Rostock üblich.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
Der Verkäufer übernimmt die volle Provision wenn das im Vertrag vereinbart ist oder wenn die Immobilie schwerer vermittelbar ist.
Der Käufer übernimmt den kompletten Betrag wenn der Makler ausschließlich für ihn tätig war.
Wichtig ist, dass der Maklervertrag die genaue Höhe der Provision und die Aufteilung eindeutig festhält. Nur so entsteht Klarheit für beide Seiten.